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Basis Rente bzw. Rürup Rente

 
 
Die Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung mit dem Ziel einer lebenslangen monatlichen Rente für den Versicherungsnehmer. In der Ansparphase wird sie vom Staat steuerlich gefördert. Die Rürup-Rente heißt auch Basis-Rente. Benannt ist sie nach dem Wissenschaftler und Sachverständigen Bert Rürup.

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Basisrente die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen, da ihnen der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Riester-Rente verwehrt ist. Auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte können mit der Rürup-Rente ihre Altersvorsorge weiter verbessern und Steuervorteile nutzen.

Der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beträgt 20.000 Euro und verdoppelt sich bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Schließt nur ein Ehegatte eine Rürup- Rentenversicherung ab, oder eine beitragsmäßig höhere wie der Ehepartner, so können die vom Ehepartner nicht genutzten Beträge vom Steuerpflichtigen mit ausgeschöpft werden. Zu beachten ist, dass ab 2008 66 % von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro abzugsfähig sind. Üblicherweise sehen Rürup- Renten keine Todesfallleistungen vor. Einige Produkte wurden jedoch mit solchen Zusatzleistungen ausgestattet. Zu den Hinterbliebenen gehören nur der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die der Steuerpflichtige Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG erhält.

     
    Durch die steuerliche Förderung der Rürup Rente haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen. Im Jahr 2008 können Sie 66% des Beitrages, max. 66% des Höchstbetrages von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000€),steuerlich absetzen. Ab 2009 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100% im Jahr 2025. Die Rürup Rente zählt nicht zu verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Sie ist also Hartz IV sicher.  
     

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