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Die Rürup-Rente
ist eine private kapitalgedeckte
Rentenversicherung mit dem Ziel einer
lebenslangen monatlichen Rente für den
Versicherungsnehmer. In der Ansparphase wird
sie vom Staat steuerlich gefördert. Die
Rürup-Rente heißt auch Basis-Rente. Benannt
ist sie nach dem Wissenschaftler und
Sachverständigen Bert Rürup.
Für
Selbstständige und Freiberufler ist die
Basisrente die einzige Möglichkeit,
steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen, da
ihnen der Zugang zur betrieblichen
Altersvorsorge und zur Riester-Rente
verwehrt ist. Auch gut verdienende
Arbeitnehmer und Beamte können mit der
Rürup-Rente ihre Altersvorsorge weiter
verbessern und Steuervorteile nutzen.
Der
Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen
beträgt 20.000 Euro und verdoppelt sich bei
Zusammenveranlagung von Ehegatten. Schließt
nur ein Ehegatte eine Rürup-
Rentenversicherung ab, oder eine
beitragsmäßig höhere wie der Ehepartner, so
können die vom Ehepartner nicht genutzten
Beträge vom Steuerpflichtigen mit
ausgeschöpft werden. Zu beachten ist, dass
ab 2008 66 % von 20.000 Euro bzw. 40.000
Euro abzugsfähig sind. Üblicherweise sehen
Rürup- Renten keine Todesfallleistungen vor.
Einige Produkte wurden jedoch mit solchen
Zusatzleistungen ausgestattet. Zu den
Hinterbliebenen gehören nur der Ehegatte des
Steuerpflichtigen und die Kinder, für die
der Steuerpflichtige Kindergeld oder einen
Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG erhält.
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Durch die
steuerliche Förderung der Rürup Rente haben
Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag
Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu
machen. Im Jahr 2008 können Sie 66% des
Beitrages, max. 66% des Höchstbetrages von
20.000 € (bei Verheirateten
40.000€),steuerlich absetzen. Ab 2009 steigt
der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100%
im Jahr 2025. Die Rürup Rente zählt nicht zu
verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Sie ist
also Hartz IV sicher. |
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Häufige Fragen |
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