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Impressum
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Nach dem Gesetz
(§ 833 BGB) haftet jeder, der Tiere hält, ob
zu gewerblichen Zwecken oder einfach als
Haustier, für die Schäden, die das Tier
verursacht. Das gilt unabhängig davon, ob
der Besitzer eine Mitschuld am verursachten
Schaden trägt oder nicht. Zwar sind
Haustiere in der Regel über eine
Privathaftpflichtversicherung mitversichert,
dies gilt jedoch nicht für Pferde sowie für
Hunde. Pferde- und Hundehalter sollten
deswegen eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung
abschließen.
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Privathaftpflichtversicherung |
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Wer keine
Haftpflichtversicherung hat, riskiert den
finanziellen Ruin wegen einer Unachtsamkeit.
Denn Haftpflichtschäden können in die
Millionen gehen. Gerade bei Personenschäden
werden solche Schadenshöhen leicht erreicht,
wenn schwer Verletzte Schmerzensgeld und
eine lebenslange Rente bekommen. Wer dann
keine private Haftpflichtversicherung hat,
ist für den Rest seines Lebens finanziell
ruiniert. Die private
Haftpflichtversicherung ist die wichtigste
Versicherung überhaupt. Sie schützt vor
einem teuren Risiko, kostet aber nur wenig
Beitrag. Günstige Versicherungen sind für
Singles schon für unter 60 Euro im Jahr zu
haben, für Familien für unter 100 Euro.
Trotzdem hat rund ein Drittel aller
Haushalte in Deutschland keine
Haftpflicht-Police. Das ist schon fast
fahrlässig. "Aus Versehen" die Existenz aufs
Spiel setzen? |
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Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde |
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Auch wenn Sie
Ihren Hund gut erzogen haben, kann immer
einmal etwas Unvorhergesehenes passieren,
was das Tier zu unberechenbaren Reaktionen
bringt und gegen diese Schäden schützt Sie
eine. Zum Beispiel: Der Hund erschreckt sich
und läuft in ein Fahrrad oder ein Auto -
oder er kommt in Bedrängnis und beißt
jemanden ins Bein.
Als
Tierhalter haften Sie in solchen Fällen mit
Ihrem Einkommen und Vermögen. Auch wenn
Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden
kann, haften Sie allein deswegen, weil Sie
Halter des Tieres sind. Man spricht in
diesem Zusammenhang von der so genannten
"Gefährdungshaftung". Vor diesem Risiko
schützt Sie die
Hundehaftpflicht.
Die
häufigsten Schadenfälle in der
Hundehaftpflicht sind Personenverletzungen.
Mit Schmerzensgeld, Behandlungskosten und
Verdienstausfall kommen auch bei kleineren
Verletzungen schnell einige Tausend Euro
zusammen.
Lt. § 833 BGB
gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch
getötet oder der Körper oder die Gesundheit
eines Menschen verletzt oder eine Sache
beschädigt, so ist derjenige, welcher das
Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den
daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
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Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde |
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Die
Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt
für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
auf. Der unentgeltliche Verleih von Pferden
ist noch in der
Tierhalterpflichtversicherung mitversichert,
wer seine Pferde aber zu gewerblichen
Zwecken hält, das heißt einen Kutschbetrieb,
einen Reitstall, einen Pferdeverleih, eine
Pferdezucht o. Ä. betreibt, muss sich über
eine Betriebshaftpflichtversicherung
absichern.
Beim Vergleich
der verschiedenen Angebote für sollte man
auch beachten, welche anderen Leistungen in
der jeweiligen Pferdehaftpflichtversicherung
enthalten sind und welche dieser
Absicherungen für die persönliche Situation
sinnvoll sind. Zusätzliche Leistungen einer
Pferdehaftpflichtversicherung können z. B.
Schäden im Ausland, Fremdreiterrisiko,
Flurschäden, ungewollte Deckakte,
Mitversicherung von Fohlen, private
Kutschfahrten, die Teilnahme an
Reitsportveranstaltungen, Reiten ohne Sattel
oder mit gebissloser Zäumung sowie
Reitbeteiligungen beinhalten.
Reitbeteiligungen sind nicht mit Fremd- oder
Gastreitern zu verwechseln. Bei einer
Beteiligung werden die Pferde normalerweise
regelmäßig von der Person geritten oder
betreut und Futter- und Tierarztkosten bis
zu einem gewissen Betrag mitgetragen. Eine
solche Beteiligung sollte auch vertraglich
geregelt sein. Grundsätzlich sollte die
Pferdehaftpflichtversicherung Pferdehaltern
auch ein Schutz beim Weidegang des Tieres
geben und die Verletzung anderer Weidetiere
durch das eigene Tier regeln. |
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Betriebshaftpflichtversicherung |
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Gegenstand der
Betriebshaftpflicht sind gesetzliche
Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die
Dritten durch betriebliche Aktivitäten
zugefügt werden. |
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