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Haftpflichtversicherung

 
 
Nach dem Gesetz (§ 833 BGB) haftet jeder, der Tiere hält, ob zu gewerblichen Zwecken oder einfach als Haustier, für die Schäden, die das Tier verursacht. Das gilt unabhängig davon, ob der Besitzer eine Mitschuld am verursachten Schaden trägt oder nicht. Zwar sind Haustiere in der Regel über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert, dies gilt jedoch nicht für Pferde sowie für Hunde. Pferde- und Hundehalter sollten deswegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

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  Privathaftpflichtversicherung  
 
    Wer keine Haftpflichtversicherung hat, riskiert den finanziellen Ruin wegen einer Unachtsamkeit. Denn Haftpflichtschäden können in die Millionen gehen. Gerade bei Personenschäden werden solche Schadenshöhen leicht erreicht, wenn schwer Verletzte Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente bekommen. Wer dann keine private Haftpflichtversicherung hat, ist für den Rest seines Lebens finanziell ruiniert. Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt vor einem teuren Risiko, kostet aber nur wenig Beitrag. Günstige Versicherungen sind für Singles schon für unter 60 Euro im Jahr zu haben, für Familien für unter 100 Euro. Trotzdem hat rund ein Drittel aller Haushalte in Deutschland keine Haftpflicht-Police. Das ist schon fast fahrlässig. "Aus Versehen" die Existenz aufs Spiel setzen?  
     

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Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde
 
    Auch wenn Sie Ihren Hund gut erzogen haben, kann immer einmal etwas Unvorhergesehenes passieren, was das Tier zu unberechenbaren Reaktionen bringt und gegen diese Schäden schützt Sie eine. Zum Beispiel: Der Hund erschreckt sich und läuft in ein Fahrrad oder ein Auto - oder er kommt in Bedrängnis und beißt jemanden ins Bein.

Als Tierhalter haften Sie in solchen Fällen mit Ihrem Einkommen und Vermögen. Auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, haften Sie allein deswegen, weil Sie Halter des Tieres sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der so genannten "Gefährdungshaftung". Vor diesem Risiko schützt Sie die Hundehaftpflicht.

Die häufigsten Schadenfälle in der Hundehaftpflicht sind Personenverletzungen. Mit Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall kommen auch bei kleineren Verletzungen schnell einige Tausend Euro zusammen.

Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

 
     

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  Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde  
 
    Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf. Der unentgeltliche Verleih von Pferden ist noch in der Tierhalterpflichtversicherung mitversichert, wer seine Pferde aber zu gewerblichen Zwecken hält, das heißt einen Kutschbetrieb, einen Reitstall, einen Pferdeverleih, eine Pferdezucht o. Ä. betreibt, muss sich über eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern.

Beim Vergleich der verschiedenen Angebote für sollte man auch beachten, welche anderen Leistungen in der jeweiligen Pferdehaftpflichtversicherung enthalten sind und welche dieser Absicherungen für die persönliche Situation sinnvoll sind. Zusätzliche Leistungen einer Pferdehaftpflichtversicherung können z. B. Schäden im Ausland, Fremdreiterrisiko, Flurschäden, ungewollte Deckakte, Mitversicherung von Fohlen, private Kutschfahrten, die Teilnahme an Reitsportveranstaltungen, Reiten ohne Sattel oder mit gebissloser Zäumung sowie Reitbeteiligungen beinhalten.

Reitbeteiligungen sind nicht mit Fremd- oder Gastreitern zu verwechseln. Bei einer Beteiligung werden die Pferde normalerweise regelmäßig von der Person geritten oder betreut und Futter- und Tierarztkosten bis zu einem gewissen Betrag mitgetragen. Eine solche Beteiligung sollte auch vertraglich geregelt sein. Grundsätzlich sollte die Pferdehaftpflichtversicherung Pferdehaltern auch ein Schutz beim Weidegang des Tieres geben und die Verletzung anderer Weidetiere durch das eigene Tier regeln.

 
     

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  Betriebshaftpflichtversicherung  
 
    Gegenstand der Betriebshaftpflicht sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die Dritten durch betriebliche Aktivitäten zugefügt werden.